Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie
K+K Klaas & Kock B.V. & Co. KG

Angenommen am 13.02.2024

Im vorliegenden Dokument verzichten wir aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf die Verwendung der männlichen und weiblichen Schriftform. Selbstverständlich sind hiermit alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen.


I. Einleitung

Die K+K Klaas & Kock B.V. & Co. KG (nachfolgend „K+K“) bekennt sich zur Einhaltung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt. Es ist das erklärte Ziel der Unternehmensleitung, die Menschenrechte und die Umwelt entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu achten, zu schützen und zu fördern.

Die Grundlage der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten bilden die folgenden internationalen Regelungswerke, zu denen sich K+K bekennt:

  • Internationale Menschenrechtscharta
  • Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte
  • UN Global Compact
  • OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen
  • Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
  • Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

Wir, K+K, befolgen die auf uns anwendbaren Gesetze im In- und Ausland. Dort, wo das nationale Recht nicht mit internationalen Menschenrechtsstandards übereinstimmt, handeln wir stets nach dem höheren Standard.

Die in dieser Erklärung niedergelegten Grundsätze zur Menschenrechts- und Umweltstrategie gelten im gesamten Geschäftsbereich der K+K im In- und Ausland und sind von der Geschäftsleitung und Mitarbeitern bei der Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben einzuhalten. Wir erwarten die Einhaltung der Menschenrechte und umweltbezogener Pflichten von allen Zulieferern.

II. Achtung der Menschenrechte und der Umwelt in der gesamten Lieferkette

Wir ergreifen angemessene und wirksame Maßnahmen, um menschenrechts- und umweltbezogene Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in der gesamten Lieferkette zu identifizieren, zu verifizieren und die Realisierung von Risiken zu verhindern. Wird festgestellt, dass die Verletzung einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, greift ein zielgerichteter Abhilfeprozess, im Rahmen dessen individuelle Maßnahmen zur Beendigung eines

Verstoßes und zur Minimierung seiner Folgen ergriffen werden. Alle Maßnahmen, die im Rahmen unserer menschenrechts- und umweltbezogenen Verantwortung ergriffen werden, folgen dem Grundsatz „Befähigung vor Rückzug“. Bevor alternative Bezugsquellen gewählt werden, bemühen wir uns, unsere Zulieferer bei der Vermeidung und Beendigung menschen- und umweltbezogener Verletzungen zu unterstützen.

1. Menschenrechts- und umweltbezogene Erwartungen

Wir erwarten von unseren Mitarbeitern und Zulieferern die Einhaltung der folgenden geschützten menschenrechtsbezogenen Rechtspositionen:

  • Recht auf Leben und Gesundheit
  • Verbot der Sklaverei und der Schuldknechtschaft
  • Verbot der Kinderarbeit
  • Folterverbot
  • Recht auf angemessenen Lohn
  • Recht auf Arbeitspausen und eine angemessene Begrenzung der Arbeitszeit
  • Recht auf Gründung von Gewerkschaften
  • Streikrecht, Koalitionsfreiheit
  • Verbot der Diskriminierung auf der Grundlage von Geschlecht, Alter, Abstammung, Gesundheitsstatus, politischer/religiöser Anschauung oder sexueller Orientierung
  • Verbot der Lohndiskriminierung
  • Verbot der Herbeiführung von Boden-, Gewässer- und Luftverunreinigungen, die die Nahrungsmittel- und Trinkwasserversorgung gefährden oder den Zugang zu Sanitäranlagen erschweren

Darüber hinaus erwarten wir die Einhaltung der folgenden umweltbezogenen Rechtspositionen:

  • Verbot der Herstellung von mit Quecksilber versetzten Produkten, der Verwendung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen sowie der Behandlung von Quecksilberabfällen
  • Verbot der Produktion und Verwendung persistenter organischer Schadstoffe, der nicht umweltgerechten Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von persistenten organischen Schadstoffen
  • Verbot der Ein- und Ausfuhr gefährlicher Abfälle

 

2. Maßnahmen für ein effektives Risikomanagement

Zum Schutz der eingangs genannten Rechtspositionen in der Lieferkette setzen wir die gesetzlich vorgesehenen Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich, bei unmittelbaren Zulieferern und bei mittelbaren Zulieferern um. Wir ermutigen unsere Zulieferer, dass sie die Sorgfaltspflichten ebenfalls umsetzen und die Verpflichtung zur Umsetzung von menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette weitergeben.

a) Effektives Risikomanagement und Wirksamkeitsüberprüfungen

Wir haben mittels eines Risikomanagementsystems Prozesse zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten eingerichtet. Hierin sind Verantwortungsbereiche, Zuständigkeiten und Berichtslinien festgelegt.

Die Sorgfaltspflichten werden bei K+K horizontal verankert. Alle relevanten Abteilungen werden in die Umsetzungsschritte einbezogen. Operativ gesteuert wird die Umsetzung der Sorgfaltspflichten durch den Einkauf. Dieser koordiniert die Sorgfaltspflichten, setzt Prioritäten und leitet die Bemühungen von K+K zum Schutz der Menschenrechte und umweltbezogener Pflichten.

Gesamtverantwortlich für die Umsetzung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ist die Geschäftsführung. Diese hat eine Menschenrechtsbeauftragte benannt, die das Risikomanagement für den eigenen Geschäftsbereich und die gesamte Lieferkette überwacht und regelmäßige Wirksamkeitsüberprüfungen durchführt. Die Menschenrechtsbeauftragte berichtet direkt an die Geschäftsführung.

b) Risiken erkennen, gewichten und priorisieren

Wir führen vollumfängliche Risikoanalysen in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte und umweltbezogener Pflichten innerhalb des eigenen Geschäftsbereichs und bei unseren unmittelbaren Zulieferern durch. Die Komplexität und der Umfang unserer internationalen Lieferkette erfordern den Einsatz technischer Lösungen, die uns bei der Identifizierung, Verifizierung, Gewichtung und Priorisierung von Risiken unterstützen.

Unser IT-gestütztes Risikoanalysesystem ermöglicht eine Ermittlung der individuellen Risiken eines jeden Zulieferers. Unter Zugrundelegung der allgemeinen Zuliefererangaben – insbesondere Herkunftsland und Branche – erfolgt zunächst in allen Fällen eine abstrakte Risikoanalyse basierend auf anerkannten Indizes und Studien externer Experten. Anschließend überprüfen wir unsere Zulieferer im Rahmen der konkreten Risikoanalyse auf der Grundlage von Selbstbewertungen der Zulieferer, eines KI-gesteuerten Medienanalysetools, nachgewiesener Zertifizierungen, eigener Erkenntnisse aus Kontrollen und Erkenntnissen aus unserem Beschwerdeverfahren.

Wir gewichten und priorisieren Risiken, indem wir die typischerweise zu erwartende Schwere einer möglichen Rechtsverletzung und ihre Unumkehrbarkeit in ein Verhältnis zu der Eintrittswahrscheinlichkeit setzen. Wir berücksichtigen auch eigene mögliche Verursachungsbeiträge sowie den Grad unseres Einflussvermögens, um Risiken zu priorisieren und zielgerichtet dort aktiv zu werden, wo die Realisierung von Risiken droht. Mithilfe einer Risikomatrix identifizieren wir unseren Handlungsbedarf und stoßen Präventions- und Abhilfemaßnahmen dort an, wo sie notwendig sind.

c) Risikobasiertes Ergreifen von Präventionsmaßnahmen

Bei festgestellten Risiken ergreifen wir angemessene und wirksame Präventionsmaßnahmen. Im eigenen Geschäftsbereich gilt ein unternehmensinterner Verhaltenskodex, der die Erwartungen an und die Rechte von Mitarbeitende klar und verständlich zusammenfasst. Diese Grundsatzerklärung ist öffentlich auf unserer Webseite zugänglich.

Die mit der Umsetzung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten betrauten Mitarbeitenden nehmen regelmäßig an Weiterbildungsmaßnahmen teil, um die internationalen Anforderungen an die Menschenrechte und den Umweltschutz in der gesamten Lieferkette umsetzen zu können. Unseren Zulieferern bieten wir Schulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten an, damit auch diese befähigt werden, den Menschenrechten und dem Umweltschutz in ihrem Geschäftsbereich zur Geltung zu verhelfen.

Wir führen risiko- und anlassbezogene Kontrollen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Möglichkeiten im eigenen Geschäftsbereich und bei unseren unmittelbaren Zulieferern durch, um Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Wir ermutigen unsere Zulieferer, unsere menschenrecht- und umweltbezogenen Erwartungen in der Lieferkette weiterzugeben und ihre Einhaltung laufend zu überprüfen.

d) Ergreifen von Abhilfemaßnahmen

Wir ergreifen angemessene Abhilfemaßnahmen, wenn wir eine Verletzung einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht im eigenen Geschäftsbereich oder bei unseren unmittelbaren Zulieferern identifiziert haben. Kann die Verletzung einer menschenrechts- und umweltbezogenen Pflicht bei unmittelbaren Zulieferern nicht in absehbarer Zeit beendet werden, verfahren wir nach Abhilfekonzepten. Sie definieren regelmäßig einen Prozess, einen konkreten Zeitplan, Erfolgsziele und eine klare unternehmensinterne Zuständigkeit. Die systemgestützten Maßnahmenprozesse vernetzen alle relevanten Akteure.

e) Beschwerden effektiv nachgehen

Eine wichtige Rolle für die Identifizierung von Risiken und Verstößen in der Lieferkette spielt ein funktionierendes und barrierefreies Beschwerdeverfahren, das für alle Betroffene in der Lieferkette – von Mitarbeitern über Zulieferer bis hin zu Dritten, die durch unsere oder die Aktivitäten unserer Zulieferer beeinträchtigt werden – zugänglich ist.

Unser webbasiertes Hinweisgebersystem ist mehrsprachig und berücksichtigt die Komplexität unserer Lieferkette. Hinweise können anonym oder vertraulich unter Angaben persönlicher Daten in Text und Sprachform eingegeben werden. Die Handhabung von Hinweisen erfolgt vertraulich und zügig. Die mit der Bearbeitung von Hinweisen befassten Mitarbeitenden unterliegen im Rahmen des Beschwerdemanagements keinen Weisungen; ihre Neutralität ist gewahrt.

Eingereichte Hinweise und Beschwerden werden automatisiert im Rahmen der Risikoanalyse berücksichtigt.

f) Anlassbezogene Einbeziehung mittelbarer Zulieferer

Wir beziehen die gesamte Lieferkette im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben in unsere Sorgfaltsmaßnahmen ein. Entsprechend erstrecken wir unsere Risikoanalyse anlassbezogen auch auf Zulieferer, die zwar keine direkten Geschäftsbeziehungen zu uns unterhalten, aber Teil unserer Lieferkette sind. Für die anlassbezogene Einbeziehung mittelbarer Zulieferer setzen wir auf eine enge Zusammenarbeit mit unseren unmittelbaren Zulieferern, um die Transparenz in der Lieferkette kooperativ und zum Wohle aller zu erhöhen.

g) Dokumentation und Berichterstattung

Die Umsetzung aller Sorgfaltspflichten wird fortlaufend dokumentiert. Über ein zentrales Risikomanagementsystem vernetzen wir sämtliche uns zugänglichen Informationen über erkannte Risiken und ergriffene Präventions- und Abhilfemaßnahmen. Wir bekennen uns zudem zu einer transparenten Kommunikation zu den menschenrechts- und umweltbezogenen Herausforderungen, denen K+K ausgesetzt ist.

III. Ausblick

Wir verpflichten uns zur fortlaufenden Überprüfung, Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Maßnahmen. Die Effektivität und Wirksamkeit aller menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten müssen stets gewährleistet sein. Wirksamkeitsüberprüfungen finden anlassbezogen und mindestens jährlich statt.

K+K Klaas & Kock B.V. & Co. KG ⋅ Hans-Klaas-Str. 1 ⋅ 48599 Gronau (Westf.)

Hier zum Ausdrucken: „Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie“